Wohnung Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörn Blank / Hamburg
Unter Kündigungsfrist steht folgendes : "Die Kündigungsfristen betragen wenn seit der Überlassung weniger als 5 Jahre vergangen sind 3 Monate. Wenn seit der Überlassung mehr als 5 Jahre vergangen sind beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. ... Wie ist meine Kündigungsfrist ?