Erbe & Erbschaftssteuer - geschickt regeln noch zu Lebzeiten von Erblasser
vom 24.3.2014
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ausgangssituation: Ich bin die einzige Tochter meiner Eltern (meine Mutter ist bereits verstorben). Eine 86jährige Tante mütterlicherseits (unverheiratet, kinderlos) lebt derzeit in einem Altenheim. Erbmasse väterlicherseits: geregelt in einem gemeinschaftlichen Testament meiner Eltern bzw. dessen Nachtrag.