Verlängerung Aufenthaltstitel § 28, Einkommensnachweispflicht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Meine Frau (Filipina) mit der ich seit über einem Jahr verheiratet bin, soll nun nach einem Jahr ihren Aufenthaltstitel (eAT) nach § 28 Abs. 1 S. 1, Nr. 1, verlängern. ... Wie ist die Befristung des eAT auf 12 Monate begründet, wie kann ich die vollen 3 Jahre rechtsicher beantragen und vor rechtlich einwandfrei begründen?