Ich, EU-Bürger, beabsichtige ein Umsiedeln von Deutschland nach Spanien, um dort dauerhaft als Selbständiger zu leben. Meine Ehefrau ist Nicht-EU-Bürgerin und hat für Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Ende 2012. Wir sind seit vier Jahren verheiratet, sie lebt seit sechs Jahren rechtsmäßig in Deutschland, wir haben ein Kind. Ist in diesem Fall ein Auswandern für meine Frau nach Spanien möglich als Nicht-EU-Bürgerin oder geht das nicht da sie keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat? Sie wird nicht arbeiten, sie ist Hausfrau.
Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG
hat nur Gültigkeit innerhalb Deutschlands. Wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist oder wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, erlischt die Aufenthaltserlaubnis (§ 51 Abs. 1 Nr1
. 6 und 7 AufenthG
).
Sie können aber einen vergleichbaren Aufenthaltstitel für Ihre Ehefrau in Spanien erhalten. Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, kann ich Ihnen dabei helfen. Bei Bedarf kontaktieren Sie mich per Email.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M. Fachanwalt für Migrationsrecht
Rückfrage vom Fragesteller24. März 2011 | 22:10
ich habe Ihnen soeben eine E-Mail mit weiteren Nachfragen geschickt! Danke.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. März 2011 | 22:29