Aufhebungskündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Verpflichtend in diesem Vertrag ist eine bestandene Prüfung die für das Unternehmen existentiell wichtig ist und lt. Vertrag bis zum 30.03.2011 bestanden sein mußte. Im vertrag ist für den Fall das dies nicht der Fall ist geregelt das dieser Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen aufgehoben werden kann.