Schönheitsreparaturen (Dübellöcher) und Schäden vom Vormieter
vom 27.4.2011
30 €
Historischer Preis
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Im Mietvertrag steht : §19 Beendigung des Mietverhältnisses 1. Bei Beendingung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sorgfältig gereinigt und geputzt zurückzugeben. 2. ... Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen.