Kindergeldantrag abgelehnt. Unbeschränkt steuerpflichtiger auf Antrag
vom 1.5.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Ich werde auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtiger seit 2012 behandelt, da ich ausschliesslich Mieteinnahmen in Deutschland habe Paragraph 1 Abs. 3 EStG). ... (EST Bescheid von 2023 war erst am 12.04 erstellt vom Finanzamt) Ich habe nun einen Ablehnungsbescheid vom 15.04.2024 bekommen: Nach Paragraf 62 ESTG hat Anspruch auf Kindergeld wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland nach Paragraph 1 Abs. 3 ESTG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder als nach Paragraph 1 Abs. 3 ESTG behandelt wird.