Handwerkerrechnung - überhöhte Fahrzeit
vom 11.1.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die von mir beauftragte Firma war bereit, den Schaden an einem Samstag zu beheben. ... Für den Samstag wird - unter Verweis auf unseren Vertrag - die Fahrt von der Wohnung des Monteurs und zurück in Rechnung gestellt. Daraus ergeben sich für mich drei Fragen: 1) Kann der Handwerker beliebige Fahrtkosten in Rechnung stellen, nur weil ich die Bedingungen schriftlich akzeptiert habe?