Hallo, ich habe ein gutes Angebot von einer deutschen Firma bekommen um in Schweden eine Betriebsstätte zu werden. Sprich, die Firma entsendet mich nach Schweden um mich dort um den Kunden zu kümmern und in Schweden wird eine s.g. Betriebsstätte gegründet.
Hintergrund hinter dieser Anfrage ist, dass wir natürlich vermeiden wollen, dass wir in Deutschland Steuern zahlen, da wir hier nicht leben werden, sondern in Dubai.
Ich habe privat gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft. Der Kaufvertrag wurde noch im Jahr 2006 gemacht, das Geld ist jedoch erst im Jahr 2007 gezahlt worden. In welchem Jahr muss ich es versteuern?
Steuerrechtlich werden die beiden Gesellschaften - aufgrund der klassischen Betriebsaufspaltung - als eine Einheit betrachtet und ich entrichte meine Steuer in der Form von Einkommen aus Gewerbebetrieb.
Ich gehe davon aus, daß ich in der CH wegen der Illlegalität meiner Arbeit keine Steuern zahlen kann. ... Da ich in der CH keine Steuern zahlen kann, weil sonst vermutlich meine nicht vorhandene Erlaubnis auffällt und D nicht muss.
Ich habe vor Dezember einige Überweisungen von meinem Freund erhalten und befürchte, dass das Finanzamt sie als steuerpflichtige Einnahmen einstufen könnte.
Steuerrecht auch jetzt schon in DE Steuern bezahlen. (Der Teil der in der Schweiz an Steuern bezahlt wird, würde dann in DE angerechnet). ... Darum wird Ihr Lohn in der CH versteuert, müsste dann abzüglich der in der Schweiz bezahlten Steuern auch in Deutschland deklariert werden und den Differenzbetrag zwischen Schweizer und Deutscher Steuer in Deutschland bezahlt werden."
Frage 3 : Enstehen dadurch strafrechtliche Risiken, hat das Finanzamt Kenntnis von der Abfindung und fordert die eventuell mögliche Steuer auch dann ein, wenn diese wie oben beschrieben verbraucht wurde ?
Seit 18 Monaten ist die Straßenbeleuchtung an unserem Grundstück defekt. Nachweisliche Forderungen an die Gemeinde und verschiedene Zeitungsartikel darüber brachten jetzt endlich die neuen Lampen.Leider fehlt diese direkt an unserem Hauseingang, welche vorher vorhanden war. Die neue Aufteilung der Lampen liegt ca jeweils 30 m ( links und rechts je 30 m) davon entfernt.
Ein paar Monate nach der Trennung habe ich dann eine getrennte Veranlagung (vorher immer zusammen veranlagt) der Steuer durch einen Lohnsteuerverein durchführen lassen. Jetzt hat mein Mann seine Steuer vor ein paar Wochen bei seinem Steuerberater für das Jahr 2011 machen lassen und eine Nachzahlung von mehrerer Tausend Euro erhalten, welche er jetzt von mir verlangt hälftig mitzutragen.