Zivilrechtlicher Fall, Wohnungseigentümergemeinschaft
vom 25.8.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Im Februar 2021 tritt ein Schaden an einem Fenster in der Büroeinheit der E-AG auf. ... A schließt mit der E-AG einen schriftlichen Anwaltsvertrag, in dem als Honorar 300 Euro vereinbart wird und in dem es heißt „Die Haftung des A ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen."