Mein Verkäufer hat den Wagen dann selbst Unfachmänich Repariert und mir weiter Verkauft im Kaufvertrag steht Unfallschaden der Repariert wurde,laut aussage des Verkäufers rechter Kotflügel beule die Repariert wurde.Ich habe den Kaufvertrag zwichen den Autohändler und meinen Verkäufer das gutachten vom Erstbesitzer über 13.268 ,-- und ein KFZ Sachverständigen Gutachten das Ich Erstellen lies Fahrzeugwert im moment 8500,-- . ... Da mein Verkäufer von diesen erheblichen schaden wuste reicht es wenn er im Kaufvertrag unfallschaden der repariert wurde rein schreibt , oder hätte er mir so einen erheblichen Mängel melden müssen . Kann ich mit den Gutachten des Erstbesitzers , Kaufvertrag des Autohändlers und meinen Verkäufer , und mein Gutachten zum Anwalt gehen und versuchen mein Geld zurück zu bekommen . ( Arglistige Täuchung ) das Fahrzeug wurden Privat Verkauft nicht vom Händler.