Als im Frühjahr 2014 die neue GK immer noch nicht eingetroffen ist, reagiert der Selbständige auf eine Nachforderung der Krankenkasse von einigen wenigen Euro aufgrund einer verpaßten Beitragserhöhung damit, daß er gerne zunächst die neue Versichertenkarte (GK) haben möchte, bevor er weitere Beiträge zahlt. ... Der VN sieht sich daher genötigt, den Zollbeamten unter Hinweis auf den Widerspruch und den nicht vorliegenden Durchsuchungsbeschluß wieder fort zu senden, in der Hoffnung, daß die GKV bis zu dessen erneuten Besuch mit Durchsuchungsbeschluß den Pfändungauftrag von sich aus stoppt. Frage dazu: Kann der VN außer dem Widerspruch bei der GKV noch irgendetwas tun, um einen erneuten Besuch des Zolls, womöglich mit Durchsuchungsbefehl und Polizei zu verhindern oder die GKV sonst irgendwie dazu bringen, die Vollstreckung bis zu Klärung zu stoppen?