Vermieter erlaubt mich nicht, eine Zi von einer 2Zi-Wohnung unterzuvermieten
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich möchte jetzt eine der Schlafzimmer der Wohnung untervermieten, weil die Wohnung deutlich für zwei Personen passt. ... Ich habe <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 553 BGB: Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte">§ 553 BGB</a> gelesen (https://dejure.org/gesetze/BGB/553.html), und denke dass Hausverwaltung soll mir erlauben, die Zimmer unterzuvermieten, weil: - ich nur einen Teil der Wohnung (eine Schlafzimmer) untervermieten möchte - ich gerade die ganze Miete (>1500 EUR, etwa ein Drittel von meinem Gehalt) allein zahle; der Mietpreisunterschied (750 EUR) ist ein gültiger finanzieller Grund - die Wohnung offensichtlich nicht übermäßig belegt würde - keinen Grund in der Person des Dritten vorliegt (Hausverwaltung haben noch nicht den potenziellen Mitbewohner kennengelernt...) ... PS: Im Mietvertrag gibt es die volgende Abschnitt: 'Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis der Vermieterin den Gebrauch des Mietgeganstandes einem Dritten zu überlassen, insbesondere den Mietgegenstand unter zu vermieten'.