Vertragsrecht, Immobilien, Schaden verschwiegen, WEG-Sitzung, Sondernutzungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Wir haben im Kaufvertrag sämtliche uns bekannten Mängel und baulichen Veränderungen benannt.... Nun wirft uns der Käufer vor, wir hätten ihm einen Schaden am Dach verschwiegen. ... Die Käufer werfen uns jetzt vor, den "Schaden" am Dach vorsätzlich verschwiegen zu haben.