Visum für zwei chinesische buddhistische Nonnen
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die beiden sind auf Einladung von Buddhisten des "Chinese Chamber of Commerce" zur Zeit mit einem 90 Tage "Geschäftsvisum" in Deutschland. ... Oder welche Möglichkeit gibt es, dass sie nach ihrer Rückkehr nach China für min. 1 Jahr in Deutschland bleiben können?