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Dringend !!!Erteilung eines Visum für mediznische Behandlung

8. Juli 2014 10:25 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren ,

Es handelt sich hier um eine junge Dame 19 Jahre alt aus Syrien, wohnhaft auch in Syrien. Sie befindet sich leider in einer sehr kritischen Gesundheitssituation. Sie hat einen sehr bösartigen aggressiven Knochentumor am linken Fuß und muss so schnell wie möglich operiert werden. Ich habe hier in Deutschland eine Rücksprache gehalten bzw. ein Beratungsgespräch mit einen spezialisierten Arzt durchgeführt , der Arzt meinte: das muss schnell entfernt werden und hat einen Behandlungsplan vorgeschlagen.
Da die Kriegslage jetzt in Syrien hat einen sehr negativen Einfluss auf medizinische Versorgung , habe ich mir dann überlegt sie nach Deutschland zu holen um die richtige bzw. beste Behandlung zu bekommen. Um den Erteilungsantrag des Visums für medizinischen Zwecke zu bevollständigen , benötige ich folgende Unterlagen :
Arztbericht vom behandelnden Arzt in Deutschland (vorhanden)
Einladung vom Krankenhaus wo die Behandlung stattfinden soll.
Nachweis vom Krankenhaus dass die Kosten der Behandlung bezahlt worden.
Verpflichtungserklärung.
Meine Frage ist :
Wie hoch muss der Nettolohn des Verpflichtungsgebers; und wenn ich keinen ausreichendes Einkommen habe , gibt es einen alternativen weg ?
Bitte dringend so schnell wie möglich antworten , denn es geht hier wirklich um Tod und Leben.


P.s: Verwandtschaftgrad zwischen mir und der jungen Dame, sie ist meine Schwägerin.

dafür gilt Ihnen meine größter Dank.


beste Grüße

Basel Mouna

8. Juli 2014 | 12:17

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach der neuen Rechtsprechung wird es auf den pfändbares Einkommen abgestellt. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, dann sollten Sie soviel verdienen, damit pfändbare Einkünfte in der notwendigen Höhe verbleiben.

Für eine Person wird ca. 700 € verlangt. Dies aber plus Krankenversicherungskosten.

Dies ist in § 850 c ZPO geregelt.

Für eine Person ohne Unterhaltspflichten müssten Sie ca. 2.200 € netto verdienen. Die Kosten der Krankenbehandlung müssen aber separat betrachtet werden.

Andere Varianten werden erfahrungsgemäß der der Ausländerbehörde Berlin nicht berücksichtigt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

ANTWORT VON

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