Auf die Frage Warum bedingungsgemässe BÜ nicht festgestellt ist,wollen die NICHT ANTWORTEN,sondern verweisen auf Art.2 Abs.2 AGB:"Die können ausserdem zur Feststellung der Leistungsplicht einen Arzt auf deren Kosten beauftragen..." ... Ich habe grosse Angst aufgrund der vielen Berichte und Urteile,dass die Bezahlärzte im Interesse des Auftragsgebers schreiben und nicht neutral.Ich vermute,dass ich zum Privatarzt geschickt werde,damit er in deren Auftrag meine Berufsunfähigkeit relativiert und die deshalb nicht zahlen müssen.Ich spiele mit Gedanken der Versicherung erneut eine Ärztin vorzuschlagen,die auch für Opfer der Folter arbeitet und deshalb möglicherweise nicht nur an Profit denkt -(aber sie wird trotzdem durch die Versicherung bezahlt).Diese Versicherung (nach den Berichten der Betroffenen) möchte irgendeinen Weg finden,um die gerechte Rente nicht zu zahlen und versucht es AUCH mit Geld und Bezahlärzten. 1.Ich möchte wissen,ob die Versicherung das Recht hat mich nicht zu informieren,warum die bedingungsgemässe BÜ nicht feststeht(sie muss feststehen)und wenn NOTWENDIG, welche staatliche Einrichtung kann für ein neutrales Gutachten beauftragt werden, wenn ich doch erneut beguachtet werden muss(unverständliche Forderung nach dem Zusatzgutachten beim Psychiater*die haben schon ein Gutachten vom Psychiater*,da ich als Beamter vom Land wegen BÜ entlassen bin und eine andere Versicherung die erforderliche BÜ festgestellt hat).