Erlischt das Nießbrauchrecht mit Auszug oder stehen meiner Mutter die Mieteinnahmen zu?
Meine Eltern wurden 1957 geschieden. In dem damals geschlossenen Vergleich wurde meiner Mutter der ´Nießbrauch an den Mietzinsen des Hauses´ eingeräumt, das sich im Besitz meines inzwischen verstorbenen Vaters befand und in das Eigentum seiner zweiten Ehefrau überging; es erfolgte jedoch auf Wunsch der neuen Eigentümerin KEINE Eintragung im Grundbuch. In einem Vertrag zwischen dieser Eigentümerin und mir selbst bezüglich des mir als Tochter zustehenden Pflichtteils aus dem Nachlass meines Vaters wurde erneut Bezug auf das Nießbrauchrecht meiner Mutter genommen.