Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Der Vertrag ist ein Werkvertrag und kein Dienstvertrag, da ein Erfolg geschuldet ist (Erstellung Eingabeplanung und Vorentwürfe). Sie können den Vertrag kündigen, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes geregelt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die vertraglich bestimmten Bedingungen sind hier nicht eingetreten, da kein Vorentwurf freigegeben wurde.
Praktikabel wäre deshalb eine Abrechnung auf Stundenbasis ( 38 € pro Stunde ähnlich der HOAI).
Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie kündigen wollen und sorgen Sie dafür, dass Sie einen Nachweis haben, dass dem Unternehmen die Kündigung zugeht. Ferner sollten Sie mitteilen, dass Ihnen kein Vorentwurf zugesagt hat.
Als Höchstgrenze für das von dem Unternehmen einzufordernde Honorar würde ich doch hier die 50 % von dem 1 % der zu erwartrenden Baukosten sehen. Da eine Eingabeplanung noch nicht erstellt wurde. Auch eine Vorentwurf-Freigabe ist noch nicht erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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