Hausverkauf: Formulierung Gewährleistungsausschluss
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Für das Haus selbst enthält der Entwurf nur den Satz, dass „Dem Käufer der Kaufgegenstand, insbesondere seine umfassende Sanierungsbedürftigkeit bekannt [ist]." Die generelle Sanierungsbedürftigkeit wurde bei Begehung des Hauses gemeinsam mit dem potentiellen Käufer festgestellt. ... Ein Sachverständigen-Gutachten liegt nicht vor und wurde vom potentiellen Käufer auch nicht angefragt.