Entgeltfortzahlungsgesetz
vom 2.3.2009
35 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Ich arbeite im ambulante Dienst und bin mit 80 Std.monatlich eingestellt.Allerdings arbeite ich monatlich tatsächlich zwischen 100 bis 155 Std.Im Jahr 2008 war ich durchschnittlich pro Monat 130 Std.arbeiten.Jetzt war ich Anfang 2009 für 3 1/2 Wochen krank und habe Entgelt für 80 Std.erhalten.Bezahlt wird bei Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, dass ich nur die 80 Std.bezahlt bekomme oder ob sich das Geld nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate (130 Std.) richten müßte. vielen Dank im Vorraus