Verluste aus Veräuserung Paragr 23 ESTG
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs / Fürth
Meine Immobilie ist in 2010 Zwangsversteigert worden .Dabei sind bei der Zuteilung des Versteigerungserlöses rückständige Zinsen von 15%/Jahr für die Jahre 2006 bis 2010 an die Bank gezahlt worden.Dadurch entstanden hohe Verluste. Wir haben gemeinsame Veranlagung. Wir haben meine Verluste durch die Zwangsverteigerug mit den Einnahmen meiner Frau verrechnet.Das Finanzamt will das nicht anerkennen und ist der Auffassug das die Verluste aus ,der Veräusserung des Objekt, sei und da die Immobilie länger als 10 Jahre in meinem Bestz war, wären die Bank Zinsen(2006 bis 2010) Verluste aus Veräusserung nach Paragr. 23 ESTG nicht abzugsfähig.