Ich habe als Vermieter im April.2002 mit einem Mieter einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen. ... Daraufhin hat er vom Vermieter das Einverständnis erhalten, die Wohnung unterzuvermieten. ... Der Vermieter besteht im Prinzip auf Erfüllung des Zeitmietvertrages, hat dem Mieter aber angeboten, dass er einer Kündigung zustimmt, wenn der Mieter einen Nachmieter zu den ursprünglichen Mietbedingungen stellt, bzw. dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und, da die Mietpreise in den letzten Jahren rückläufig waren, soll der Mieter den Differenzbetrag zwischen der seinerzeit vertraglich vereinbarten Monatsmiete und der jetzt erzielbaren Monatsmiete bis zum Vertragsablauf April 2007 als Abstand bezahlen.