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1.080 Ergebnisse für mangel küche

Mietvertrag kündigen, Rücktritt vom Mietvertrag? Anfechtung?
vom 5.10.2011 50 € Historischer Preis
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Guten Morgen, meine Schwester hat ein Problem mit ihrer Vermieterin, der gesamte Schriftverkehr der gelaufen ist, ist hier zu finden: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=333170&page=1 Wie können wir vorgehen? Meine Schwester möchte nicht mehr in diese Wohnung einziehen, die Basis eines guten Mietverhältnisses ist nicht gegeben.
Wg Kaution abzüge
vom 20.8.2017 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Des weiteren wurde das Bad WC Küche und Gemeinschafts- Balkon folgendermaßen hinterlassen. ... Küche Starke Verunreinigung in den schränken und auf den Oberflächen und am fließen spiegle so wie Boden schwarze Partikel vorhanden offen komplett verschmutzt und verkrustet Müll liegen gelassen Balkon Altlglass liegen gelassen Müll liegen gelassen und nicht gereinigt auch wieder kippen Stummel vorhanden Flur stark verschmutzt schwarze Partikel vorhanden in jedem Raum sind die weisen wende verschmutzt stark und müssen gestrichen werden und strecken weise wieder mit Tapeten Kleister befestigt werden. der 1 Mitbewohner war auch Hauptmieter und der 2 Untermieter von ihm.
Renovierung bei Auszug nötig?
vom 23.11.2014 30 € Historischer Preis
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Hängeschränke in der Küche, kleine Regale) oder farblichen Wänden? ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen ab Mietbeginn erforderlich sein: Wand- und Deckenanstriche in Küchen und Bädern und Duschen alle 5 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre, in anderen Räumen alle 10 Jahre; Lackieren von Heizkörpern- und rohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle 6 Jahre.
Wohnungsmängel
vom 2.2.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dieser wurde durch Abbau der Küche, Aufreißen der Fliesen und mit Trocknung in ca. 3 Wochen behoben. ... Unser Vermieter war nun mit einem Sachverständigen in der Wohnung und es muss Küche (20m²) u.
uns droht Ungemach bei der Rückgabe der Wohnung
vom 6.12.2006 25 € Historischer Preis
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Diese und weitere Mängel haben wir aufgelistet und dem Vermieter persönlich übergeben (er wohnt im Nachbarhaus), mit der Bitte, diese Mängel bitte zu beheben. ... So haben wir im Wohnzimmer zwei Wasserflecken, wo der Putz (keine Tapeten an den Wänden) bröckelig ist und einen Wasserfleck in der Küche. ... Ach ja, zur Information, Küche und Wohnzimmer sind in Wollweiß gestrichen, das Schlafzimmer in einem ganz hellen Gelb (Decke in Weiß).
Eigentumsübergang bei Umbauten vom Vormieter
vom 28.10.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es wurden keinerlei Mängel, Umbauten etc. aufgenommen. ... Ebenso habe ich, da ich zwei verschiedene Küchen hatte (40 und 30 Jahre alt), nach Jahre langem betteln, von meinem Vermieter eine neue Küche bekommen. Allerdings musste ich die alte Küche abbauen, entsorgen, die neue Küche da abbauen, wo sie herkam, und bei mir zu hause wieder alleine aufbauen - alles auf meine Kosten!
Im Nachhinein erstelltes Übergabeprotokoll
vom 8.1.2006 30 € Historischer Preis
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Folgende Punkte wurden beanstandet: 1.Einbau-Küchentisch und 2 Stühle fehlen "Mitvermietet wurde eine komplett eingerichtete Küche" (steht so im Mietvertrag), 2.Geschirrspüler fehlt dieser wurde vom Mieter neu gekauft, da der Alte während der Mietzeit kaputt gegangen ist, im Mietvetrag steht handschriftlich: "für die Elektrogeräte übernimmt der Vermieter keine Haftung, Austausch und Reparatur geht zu Lasten des Mieters" 3.
Teileigentum-Wohnungseigentum
vom 27.3.2014 80 € Historischer Preis
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Welche Gründe kann es geben, wenn beim Verkauf einer Eigentumswohnung der Verkäufer die notwendige Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht besitzt (und auch nicht aufbringen kann), obwohl eine Baugenehmigung und Bauabnahme bei der Umwandlung von Abstellräumen im Dachgeschoss zu einer Eigentumswohnung vorliegt? Im Grundbuch ist weiterhin von Abstellräumen statt von einer Eigentumswohnung die Rede. -- Einsatz geändert am 27.03.2014 16:20:44
Miete: Zimmer monatelang unbewohnbar durch Teppichausdünstungen, Zahlungsforderung
vom 21.3.2011 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben abgelehnt, und Mitte Dezember einen weiteren Brief geschrieben, Behebung des Mangels gefordert und eine Zurückbehaltung von 100 Euro der Januarmiete angekündigt. ... Nicht zureden von den Unannehmlichkeiten, wochenlang bei Mitbewohnern zu schlafen und in der Küche zu arbeiten.Wir haben in tagelanger Arbeit Teppich und zwei Schichten Teppichkleber entfernt (womöglich die Ursache), Laminat verlegt und uns wochenlang mit dem Vermieter rumgeschlagen, der einfach nicht reagierte.
Prüfungsfrist der Betribskostenabrechnung
vom 28.2.2008 20 € Historischer Preis
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Es gab in der Wohnung erhebliche Mängel, welche ich dem Hausverwalter mehrfach mitgeteilt hatte, so zum Beispiel lief ein Heizkörper durchgehend und konnte nicht abgedreht werden, dieser Mangel wurde erst nach 10 Monaten beseitigt. Des Weiteren liefen bei der Warmwassernutzung in Küche ca. 15 Liter kaltes Wasser durch, ehe es langsam warm wurde. ... Mängeln geltend und in diesem Zuge auch gleich eine Mietminderung wegen diverser weiterer Mängel.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. ... Nach Auszug aus dem oben genannten Mietobjekt sind folgende Mängel in der Wohnung feststellbar: -Parkett im Eingangsbereich/Flur, tiefe Kratzer -Parkett im Wohnzimmer, Wasserschaden mit starken Verschmutzungen -Parkett in allen Räumen, starke Gebrauchsspuren sowie tiefe Kratzer -Zimmertüre im Kinderzimmer links, Türblatt stark beschädigt (besagtes im Übergabeprotokoll vermerktes Türblatt) -Türstock Badezimmertüre, beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen) -Siffonabdeckungen, Bad links fehlen (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden bzw. war dort ein Flaschenkorken in den Siffon gesteckt) -Balkonabläufe verstopft, fehlende Schmutzgitter (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden) -Eingangstüre beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; Vermieter hat am 1.2. selber den Schließzylinder ausgetauscht) Hiermit fordere ich Sie auf, die oben genannten Mängel bis spätestens zum 23.
Küchenkauf - zwei erfolglose Nachbesserungsversuche - finanzielle Entschädigung?
vom 10.11.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
KW eine Küche in einem Küchenstudio beauftragt. ... Die Monteure sagten eine Nachlieferung in ca. 14 Tagen vorraus und wir zahlten (leider) die restlichen 50% der Küche - so dass diese in der 31. ... Wir senden dem Küchenstudio 10 Wochen nach dem eigentlichen Liefertermin ein Einschreiben mit einer Fristsetzung bis zum 07.11.2008, zu welchem die Küche komplett fertiggestellt werden soll.