Wohnungsschenkung und Sozialhilferegress
vom 1.10.2023
für 45 €
beantwortet von
. - Wäre ich bei Pflegebedürftigkeit/Heimunterbringung meiner Eltern bzw. eines Elternteils innerhalb der 10-Jahresfrist der Schenkung und nötiger Leistungserbringung durch das Sozialamt zur Deckung der Pflege-/Heimkosten bis zur Höhe meines Nießbrauchrechts verpflichtet oder wird nur meine Schwester zur Deckung der Kosten herangezogen? - Was wäre, wenn meine Schwester die Wohnung verkaufen müsste, um die Heimkosten für meine Eltern zu decken, und keinen Käufer finden würde, weil die Wohnung mit meinem Nießbrauchrecht belastet ist?