Frage 1: Beurkundung: Trifft obiger §105, Abs. 5 auch zu, wenn die Anschriftenänderung den Umzug von einer Gemeinde A zu einer Gemeinde B. betrifft? ... Die Kostennote des Notars ist somit mind. inkonsistent In der KV 21101 (Beurkundung mit Faktor 0,5) heißt es: Gegenstand des Beurkundungsverfahrens ist 1. [...] 2. ein Verfügungsgeschäft und derselbe Notar hat für eine Beurkundung, die das zugrunde liegende Rechtsgeschäft betrifft, bereits die Gebühr 21100 [Anm. also Faktor 2,0...] erhoben Frage 2 Anmeldung: Handelt es sich bei einer lediglich Anschriftenänderung in dem ursprünglich bereits beurkundeten Gesellschaftsvertrag um ein Verfügungsgeschäft?