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9.251 Ergebnisse für arbeitsvertrag arbeitgeber

Doppelte Haushaltsführung - Miete als nichtpfändbare Beträge abziehen?
vom 2.9.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin berufstätig und habe am 1 August den Arbeitgeber gewechselt, da ich erstens besser verdiene dort und zweitens, mir in meinem Arbeitsvertrag garantiert wird, dass ich nächstes Jahr zur Meisterschule gehen kann. ... Da der neue Arbeitgeber über 300 Kilometer von meinem Hauptwohnsitz entfernt ist, zahlt er die Kosten für meine Mietwohnung an meinem neuen Arbeitsplatz. ... Es sind ja nur Kosten die mir durch die Arbeitsaufnahme entstehen und vom meinem Arbeitgeber ersetzt werden.
Berücksichtigung Provisionen bei Berechnung Mutterschaftsgeld
vom 2.9.2008 30 € Historischer Preis
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Mein Arbeitsvertrag regelt ein Jahreszielgehalt, dass sich aus einen Grundgehalt und einem variablen Anteil (Provisionen aus Vertriebstätigkeiten) zusammensetzt. Der variable Anteil wird qurtalsweise als Einmalzahlung durch meinen Arbeitgeber gezahlt. ... Provsionen werden bei meinem Arbeitgeber gezahlt in dem Quartal wo diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Arbeitsantritt im 1. Halbjahr?
vom 20.7.2010 20 € Historischer Preis
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Laut Arbeitsvertrag erhalte ich pro Kalenderjahr einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber gewährt mir nun aber nur einen Urlaubsanspruch in Höhe von 9/12 (also 22,5 Tage), da ich im ersten Quartal in keinem Arbeitsverhältnis gestanden bin. Ich bin nach wie vor bei diesem Arbeitgeber beschäftigt und habe auch vor meinem Arbeitsantritt im Jahr 2010 2,5 Monate (vom 01.01.201 - 15.03.2010) für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet.
Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 40h ohne Bezahlung (TVöD)
vom 21.10.2010 25 € Historischer Preis
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Mein Arbeitgeber (Bundeswehr) hatte letztes Jahr die Idee die Wochenarbeitszeit von 39h auf 40h für die zivilen Angestellten anzuheben um im Gegenzug die Wochenarbeitszeit der Soldaten von 41 auf 40h senken zu können. ... Müsste der Arbeitgeber die zivilen Angestellten nicht diese 1h dienstlich angeordnete Mehrarbeit bezahlen denn es wird ja eine 40h Woche verlangt. ... Arbeitgeber: Bundeswehr Arbeitsvertrag: Arbeitszeit und Lohn lt.
Rückforderung Elterngeld
vom 27.3.2011 25 € Historischer Preis
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Im November habe ich mich wegen unklarer Aussichten (Restrukturierung, Arbeitsplatzabbau) entschieden zu kündigen und zum 01.03.2011 einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber einzugehen. Ein Vorziehen der Elterngeld- relevanten Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber war nicht möglich. Eine Nachholen der Elterngeld- relevanten Elternzeit (innerhalb 14 Mon. nach Geburt) bei meinem neuen Arbeitgeber ist innerhalb der Probezeit gesetzlich evtl. möglich jedoch für mich sicher nicht opportun, um den Job behalten zu können.
Rechtsverbindliche Auskunft der Einzugsstellen
vom 7.2.2009 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Arbeitgeber ist ein neu gegründetes Unternehmen mit Sitz im Westen. ... Die BEK schrieb mir (mit 3 Seiten Anlagen der Gesetzestexte), dass alle Mitarbeiter nach den BBG des Ostens abzurechnen wären, da der damalige Arbeitgeber im Osten ansässig war. ... Ich möchte jetzt, bei dem neuen Unternehmen, von Anfang an die Arbeitsverträge und die Einsatzortbeschreibung jedes Mitarbeiters an die zuständige Krankenkasse senden, mit der Bitte um eine rechtsverbindliche Auskunft.
Berechnung Elterngeld Kleinunternehmer
vom 15.9.2020 für 60 €
Damals hatte ich allerdings noch einen anderen Arbeitgeber und habe in Anstellung 300€ brutto weniger im Monat verdient. 65% davon sind fast 200€, die ich so weniger EG bekommen soll, obwohl ich in den letzten 12 Monaten in Festanstellung mehr verdient habe.
Gesetzliche Kündigungsfrist - Gibt es eine Möglichkeit, aufgrund der Umstände in der Firma, früher
vom 17.2.2013 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jetzt kommt der große Haken an der ganzen Sache, in meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich : Die Kündigungsfrist des Dauerarbeitsverhältnis richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. ... In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen das im Arbeitsvertrag weiterhin aufgeführt ist „ Die Auszahlung der Gratifikation (Weihnachtsgeld) erfolgt im übrigen unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das Arbeitsverhältniss vor dem 31 März des darauffolgenden Jahres aufgrund Kündigung durch den Arbeitnehmer beendet wird." Nun meine Fragen : 1.Gibt es eine Möglichkeit, aufgrund der Umstände in der Firma, früher aus dem Arbeitsvertrag auszusteigen ?
Aufgrund fehlender Information versäume ich eine Konferenz
vom 4.5.2012 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite als Angestellter in einem mittelständischen Betrieb. Dieser hat mich zu einer 2-Tägigen Konferenz im ca. 230 km entfernten Mutterhaus eingeladen. Die Konferenz wird als wichtig angesehen, es geht hierbei nicht um meine Person, ich wäre nur ein Teilnehmer von vielen.
Missstände abschalten
vom 3.8.2020 für 48 €
Ich muss leider etwas ausholen versuche es so gut wie möglich zu schildern! -Ich bin im Vertrieb tätig -eine Kollegin erkrankt für 1,5 Jahre - jetzt wurde sie gekündigt, ihr Gebiet wurde nur sporadisch von mir als Krankheitsvertretung (selbstverständlich gern) mitbetreut -jetzt werden durch die Kündigung die Gebiete neu aufgeteilt -ein durch Corona handlungsunfähiger Kollege soll jetzt das Gebiet der damals erkrankten Kollegin übernehmen, es ist jedoch viel Handlungsbedarf erforderlich, mir würde dieses Gebiet ebenfalls einen Haufen Stress ersparen, allerdings will der Chef (weil er Chef ist) das Gebiet weiterhin durch mich sporadisch betreuen lassen damit der Kollege, der seiner reisenden Tätigkeiten nicht nachkommen kann, dieses Gebiet bekommt -ist der Chef nicht in der Verpflichtung wenn er Missstände abstellen kann / könnte dies auch zu tun? -ist es richtig das ich meinen Urlaubsantrag jetzt nicht zurück bekomme weil ich in diesem Zeitraum die Betreuung einer Werbemaßnahme übernehmen soll Vielen Dank für ihre Antwort
Sperre ALG wegen Beschäftigungsaufgabe nach Kurzarbeit
vom 30.3.2011 30 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe eine Frage der rechtlichen Einschätzung einer von der Arbeitsagentur verhängten Sperre wegen Arbeitsaufgabe (durch Aufhebungsvertrag). Zur Situation: - Seit 1.12.2010 befand ich mich in 100% Kurzarbeit seitens meines alten AG - Eine Änderung dieses Zustandes war nicht in Sicht, mit Eröffnung der Massnahme wurde mir mitgeteilt, dass meine alte Stelle nicht mehr fortbestehen würde, ich solle zukünftig etwas anderes machen, wofür Schulungen nötig wären, diese fanden nicht statt. - Die Massnahme wurde nicht gleichmäßig auf alle Mitarbeiter verteilt; ich musste 100% KA machen, andere 0%, obwohl ich die Tätigkeiten der anderen durchaus ohne Einarbeitung sofort auch hätte übernehmen können. - Ich habe mir daraufhin eine neue, unbefristete Stelle gesucht und Ende Januar 2011 auch gefunden, diese konnte (und werde) ich zum 1.5.2011 antreten. - Kündigungsfrist (3 Monate Quartalsende) war der 30.6.2011. Zu diesem Termin kündigte ich mit Bitte um Aufhebung zum 30.4. - Man bot mir Aufhebung aber nur "sofort" oder "gar nicht" an (Keine Zeugen für dieses Gespräch) - Um den neuen Job nicht zu gefährden (es war nicht ganz klar, ob der neue AG bis zum 1.7. gewartet hätten ...) ging ich auf "sofort" ein (Aufhebung zum 28.2) Ein vorheriger Anruf bei der Arbeitsagentur beschied mir "kann sein, dass Sie gesperrt werden, muss aber nicht, kommen Sie dann vorbei" Jetzt sperrt mich das Arbeitsamt für sechs Wochen (Reduktion nicht wegen Härte - das hätte ich noch verstanden, sondern weil das Beschäftigungsverhältnis innerhalb von 12 Wochen geendet hätte ...)
Österreichisches Arbeitsrecht
vom 25.7.2016 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Bei Einstellung eines anderen Assistenzarztes, welcher dann meine Assistenzarztstelle besetzen wird, sodass mein Vertrag nicht weiter verlängert wird, besteht hierbei eine Informationspflicht von Seiten des Arbeitgebers oder Chefarztes an mich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem neuen Assistenzarzt ? Ist es legal wenn ein Chefarzt aus Rache seiner Assistenzärztin ( Auszubildende) gegenüber diese oben genannte Information vorenthält, da er mit ihr zusammen ein geheimes Kind hat, welches er nicht wollte ?
Berechnungsgrundlage für ALG1 bei variablen Gehaltsbestandteilen
vom 12.6.2014 60 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Hallo ich habe einen leicht verzwickten Sachverhalt des Mitarbeiter A zu klären, der wie folgt mit entsprechendem Gehalt aussieht: Gehalt von A für 2013 Fixum pro Jahr (13,3 Monate): 71 T€ (1,3 verteilt auf Urlaub und Weihnachten) Zielgebundene Variable: 7 T€ zu zahlen in Q1/14 02/13 Mitteilung an A Gehaltsverzicht von 10%, Kürzung der 1,3 Gehälter auf Pauschalen a 700 und 500 € und Kopplung der Variablen an "Unternehmensentwicklung" wurde durch die GF beschlossen ("Sanierungstarif") (Wie Kopplung aussieht, weiß A bis heute nicht!) Für dieses Vorgehen hat A nur eine Info erhalten, jedoch keine schriftliche Zustimmung/Annahme gegeben, bzw. eine Änderungskündigung akzeptiert....alles sang- und klanglos mit einem Blatt Papier.... Frage 1: Ist das zulässig?
Teilzeitbeschäftigung - Reduzierung Stunden
vom 14.4.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich beschäftige seit 3 Jahren (unbefristeter Vertrag) eine Sekretärin in Teilzeit, 28 Stunden pro Woche, und zahle ein 13 Monatsgehalt. Aufgrund der Auftragslage würde ich die Arbeitszeit gern reduzieren und das 13 Gehalt streichen. Ansonsten würde ich die Stelle komplett streichen bzw. kündigen.
Arbeitsrecht: Tarifanwendung Ausschlußfristen
vom 16.11.2015 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Auf Fragestellung an den Arbeitgeber, wie wir mit den Guttagen verfahren, beruft dieser sich auf die Klausel aus dem Manteltarifvertrag NGG Hessen §24 Ausschlussfristen 1. ... Eine mündliche oder telefonische Geltendmachung reicht aus, wenn sie durch die NGG fristgerecht beim Arbeitgeber erfolgt. 3. .... 4.
Eintritt während laufender Krankheit
vom 21.10.2009 45 € Historischer Preis
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Sehr geehrte damen und Herren, ich stehe in einem unbefristeten und ungekündigtem Arbeitsverhältnis, das mit meinem 65. Lebensjahr automatisch endet. Derzeit bin ich 62 Jahre alt.