Dies würde wohl bedeuten, dass von meinem Lohn als Grenzgänger in der Schweiz 4,5% Quellensteuer einbehalten wird (für mich wäre derzeit eine G- oder B-Bewilligung möglich (erst nach 5 Jahren könnte ich eine Niederlassungsbewilligung C beantragen, was Verzicht auf Quellensteuer und stattdessen ordentliche Besteuerung in der Schweiz hieße)), die dann mit dem relativ hohen deutschen Steuersatz verrechnet wird- ich also letztlich der deutschen EK-Steuer unterliege. ... Erfüllung von Kriterien wie Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte in km oder Std. nötig); GRE-1/ GRE-3-Formular; 120.000 CHF-Regelung (Bedingung steuerrechtlicher Wohnsitz auch ohne Familie möglich?)... p.s.: der Schweizer Arbeitgeber zahlt keine Wohnung; auch fallen kaum Dienstreisen an (die ggf. mit zu Abwesenheitstagen zählen könnten); p.p.s.: evtl. noch von Bedeutung: „Steuerrechtlicher Wohnsitz bei Wochenaufenthalt": http://steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch/html/5ACCA935-A814-0AA7-240BDBD8AEC051A0.html und „Steuerrechtlicher Wohnsitz von Ehegatten": http://steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch/html/5ACCA828-9123-0ED2-51ED2B90DE316051.html