Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nachteile in steuer- oder sozialrechtliche Angelegenheiten drohen in recht vielen Fällen nicht (Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen und andere Regelungen), sind aber leider hinzunehmen.
Denn melderechtlich hat das Amt recht, vgl. Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
"(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. [...]."
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Mehrere Wohnungen
"(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. [...]."
Das ist bundeseinheitlich geregelt und andere Möglichkeiten gibt es da leider nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Die von Ihnen in der Antwort angegebenen Punkte sind mir bekannt.
Es steht aber ausdrücklich in § 17 (2)
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Mein Sohn ist nie ausgezogen! Er hat immer noch seine Räumlichkeiten in unserem Haus zur jederzeitigen Benutzung und dort auch reichlich Gegenstände, Möbel, Kleidung, Unterlagen etc
Die Räume werden weder von uns genutzt noch sind sie anderweitig vermietet.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, die Umstände sind durchaus so vorliegend, es ändert sich aber dadurch nicht die rechtliche Betrachtung, die auf andere Umstände, nämlich den Aufenthalt und den Lebensmittelpunkt in der Wohnung an sich abstellt. Daran lässt sich leider nichts ändern und ich bedauere, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt