Wohnflächenanpassung nach Terrassennutzungsänderung
vom 18.2.2025
für 41 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Am Schneeräumen müssen sich alle Mieter gleichmäßig beteiligen Im Jahr 2013 wollte ich die Miete anpassen, da die 60qm große Terrasse nicht in der Wohnfläche berücksichtigt wurde. Der Rechtsanwalt des Mieters wehrte das mit der Begründung ab, dass die Terrasse nicht ausschließlich von dem Mieter genutzt werde und nicht ausschließlich zur Wohnung gehöre, sondern auch als Zuwegung zum Hinterhaus von den Hinterhausbewohnern genutzt würde. ... Kann ich nach der Abtrennung der 60qm großen Terrasse, die jetzt ausschließlich zur Wohnung gehört die Wohnfläche der Wohnung anpassen?