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Eigenheimzulage - Anspruch?

25. Januar 2008 11:07 |
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Steuerrecht


Guten Morgen,

wir sind im Januar 2008 aus unserer Eigentumswohnung ausgezogen. Die Wohnung wird nun von Mietern genutzt.

Jetzt wurde uns durch Bekannte gesagt das nun die Eigenheimzulage anteilig für 2007 zurückgefordert wird, da der Zahlungszeitraum immer von März bis März gerechnet wird und für 2008 hätten wir keinen Anspruch mehr.

Nun habe ich mir hier schon einige Antworten durchgelesen, bin aber noch mehr verunsichert und würde gerne wissen

1. Müssen wir für 2007 etwas zurückzahlen
2. Haben wir für 2008 keinen Anspruch mehr

Das Finanzamt hat uns im übrigen heute angeschrieben und möchte wissen wie das Objekt nun genutzt wird.

Vielen Dank!

Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wird die Eigenheimzulage für Ihre Wohnung erstmals festgesetzt oder geändert, erfolgt die Auszahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides. In den Folgejahren des Förderzeitraums wird die Eigenheimzulage lediglich stets am 15. März ausgezahlt (§ 13 Abs. 1 S. 1 EigZulG).Wird innerhalb des Förderzeitraums die Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken aufgegeben oder die Wohnung verkauft, endet der Förderzeitraum mit Ablauf des entsprechenden Jahres. Für 2007 und 2008 haben Sie also noch einen entsprechenden Anspruch.
Entfallen nämlich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage während eines Jahres des Förderzeitraumes, ist die Festsetzung aufzuheben. Die Aufhebung ist mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr durchzuführen, vgl. § 11 Abs. 3 EigZulG.
Ihr Bekannter irrt sich.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.

Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com

Rückfrage vom Fragesteller 27. Januar 2008 | 14:16

Erstmal vielen Dank für die informative Antwort!

Ich möchte jetzt auf die Nachfrage des Finanzamtes "wie das Objekt nun genutzt wird" antworten.

Wir haben zu Mitte Dezember 2007 einen Nachsendeauftrag zur neuen Wohnung gestellt, da die Entfernung zur alten Wohnung relativ groß war und wir während der Umzugsphase mal hier und mal dort waren.

Fakt ist aber, dass die alte Wohnung erst zum 01.02. vermietet ist und wir auch noch nicht umgemeldet sind und die alte Wohnung auch noch bis Mitte Januar zu Wohnzwecken genutzt haben, aber natürlich auch teilweise schon in der neuen Wohnung geschlafen haben.

In welcher Form sollte ich am besten formulieren ohne mich beim Finanzamt in die "Nesseln" zu setzen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2008 | 15:32

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bitten haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen für den ausgelobten Betrag keine Formulierungen anbieten können. Wir sind im Rahmen einer Mandatierung gerne bereit, Ihnen das geforderte Schreiben zu formulieren.
Wichtig ist, dass die Wohnung auch zu eigenen Wohnzwecken tatsächlich bewohnt wird, § 4 EigZulG.

Mit besten Grüßen

Kanzlei Hermes

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