sehr geehrte rechtsanwältin sehr geehrter reachtsanwalt, ich verkaufe als privatverkäufer seit geraumer zeit kleine bis mittlere mengen konzerttickets bei ebay um mein studium mit zu finanzieren (ca 150 auktionen pro jahr, umsatz unter 14.000 euro). nun wurde ich vor kurzem von einer wettbewerbszentrale abgemahnt, da ich aufgrund meiner verkaufszahlen unternehmerisch im wettbewerb handeln würde und daher eine anbieterkennzeichnung angeben müsse. der abmahnung liegt eine vorgefertigte, strafbewährte unterlassungserklärung (siehe screenshot: www.viajeroloco.com/orig_ue.jpg) bei, die unter anderem auch zur zahlung einer aufwandspauschale von 107 euro verpflichtet. da die kosten so gering sind, habe ich bereits bezahlt und plane eine modifizierte unterlassungserklärung (www.viajeroloco.com/mod_ue.jpg) abzugeben. nun habe ich folgende fragen: 1. ist die modifizierte UE soweit in ordnung (insbesondere meine wesentlich eingeschränkte formulierung in punkt 1, sowie die begrenzung des vertragsstrafebetrages in 2) und würde es sinn machen, noch den gerichtsstand unter punkt 2 in etwa wie folgt anzugeben: "..., im streitfall vom OLG Hamburg zu überprüfende, vertragstrafe bis zu ..."?