Nießbrauchrecht, wer übernimmt welche Kosten?
vom 24.6.2012
65 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Da Sohn A mehr an Grundbesitz erhalten hatte, wurde ein Herauszahlungsbetrag vereinbart, den dieser an seinen Bruder, Sohn B, zu entrichten hatte. ... Zur weiteren Erklärung: Das ehemalige Elternhaus ist vermietet und die Mutter bewohnt eine Wohnung in dem Miethaus von Sohn A. Sohn A erhält die Miete des ehemaligen Elternhauses und verrechnet diese mit der Miete, die seine Mutter an ihn zu zahlen hat.