Verrechnung von Gegenseitigen Forderungen
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgenden Fall. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich ins Ausland entsendet und auch die Mietzahlungen für das Haus und die Kaution übernommen. Der Mietvertrag gilt jeweils für ein Jahr.