Autokauf gewerblich -> Weiterverkauf an Privat (Freundin) -> Folgen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
(Dem Händler war dies nachvollziehbarerweise so am Liebsten, zumal das KfZ markenfremd war/ist, mir hat es etwas gespart und das Auto ist neuwertig.) ... Das Auto sollte/soll nach Überführung kurzfristig (Datum beliebig durch Kaufvertrag rückwirkend setzbar) und OHNE das ich das Auto angemeldet habe oder dies vorhabe auch OHNE Gewinnerzielungsabsicht an diese Freundin mittels Kaufvertrag offiziell weitergegeben werden. ... Laut dem Händler würde das gehen ohne etwas bei der Steuer angeben zu müssen, da das Auto nicht angemeldet war und damit kein Gewinn meinerseits erwirtschaftet werden soll/wird und ich diese möglichst erst gar nicht in die Bücher gebe.