Erbschaftsausschlagung
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Hallo guten Tag der Bruder meiner Mutter ist verstorben und war geschieden ohne Kinder . Es sind hohe Schulden vorhanden.Es leben noch 2 hochbetage Geschwister meine Mutter 97 Jahre (Kinder meine Schwester und ich) und ihre Schwester 95 Jahre ( 1 Sohn) .Auf Grund hoher Schulden hat meine Mutter das Erbe bereits ausgeschlagen und wahrscheinlich wird meine Tante das auch tun.Müssen meine Schwester und ich auf Grund der Ausschlagung meiner Mutter auch das Erbe ausschlagen und wenn werden wir benachrichtigt vom Nachlassgericht und sollen so lange warten oder sollte die Ausschlagung vorsorglich stattfinden.