Als Zusatz zum Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass für die Aufwendungen für Miete und Heimfahrten jeweils 300 Euro, d.h. insgesamt 600 zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden. ... Festgehalten wurde das in einer „Änderung der Ergänzungsvereinbarung" (siehe oben), in welcher mir der Sachverhalt nur dargelegt wurde: Zitat: „Wir teilen Ihnen mit, dass rückwirkend zum 01.01.15 der Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung [monatlicher Wohnungszuschuss EURO 300, monatlicher Zuschuss für Heimfahrten Euro 300] versteuert wird.