nicht wirksame fristlose Kündigung
vom 1.5.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Wir haben einen Mitarbeiter ordentlich mit frist 14 tage gekündigt.der ma hat einen werkstatt-termin (LKW-Inspektion)von uns erhalten,welchen er absichtlich nicht eingehalten hat.darauf hin haben wir ihn fristlos per post am samstag gekündigt(wegen arbeitsverweigerung).das gericht hat die fristlose kündigung nicht akzeptiert.Der MA ist am Montag nicht zur Arbeit erschienen,obwohl er noch nichts wußte von fristlosen kdg.nun sollen wir bis ende der ordentlichen kdg. das gehalt bezahlen.Wir sind der Meinung,da der MA seine Arbeitskraft nicht angeboten hat und von der Fristlosen Kündigung (nur die ordentliche)nichts wußte hätte er die arbeit antreten müssen od.