Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ein Kauf einer Immobilie trotz Zwangsversteigerungsvermerk und anstehendem Zwangsversteigerungstermin.
2. Voraussetzung ist hierfür neben der Beurkundung des Kaufvertrages vor einem Notar, dass der betreibende Gläubiger den Zwangsversteigerungsantrag vor dem Zwangsversteigerungstermin zurücknimmt und alle im Grundbuch eingetragene Gläubiger signalisieren eine Löschungsbewilligung erteilen zu wollen.
3. Wenn nur ein Gläubiger eine freihändigen Verkauf nicht zustimmt bzw. keine Löschungsbewilligung erteilen will, wird ein freihändiger Verkauf nicht in Frage kommen.
4. Danach sollten Sie in weitere Verkaufsverhandlungen nur Zeit investieren, wenn auch alle im Grundbuch eingetragene Gläubiger zustimmen.
5. Den Zwangsversteigerungstermin sollten Sie vorbereiten. Wichtig ist hierbei mit der Bank, die die Zwangsversteigerung betreibt in Kontakt zu treten. Fragen Sie nach, welchen Preis die Bank mindestens in dem Zwangsversteigerungstermin erreichen will. Die Bank kann hierbei jederzeit das Verfahren einstweilen Einstellen, wenn die Gebote nicht ihren Vorstellungen entsprechen.
Der durch das Gericht festgesetzte Verkehrswert ist sicherlich ein Anhaltspunkt, aber nicht maßgebend zu welchem Gebot Sie den Zuschlag erhalten.
Die Kontaktdaten der betreibenden Gläubigerin können Sie bei dem betreffenden Amtsgericht erfragen oder hier herausfinden: https://www.zvg-portal.de/
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen