Im Januar 2025 erhielt ich einen Änderungsbescheid (15.01.2025) der SAB und parallel eine Aufkündigung des Kredits bei der KfW, beides mit sofortiger Rückzahlungspflicht des vollen Betrages, weil gemäß Bescheid vom 06.07.2020 die Teilnahme nicht nachgewiesen wurde (Frist hierfür 14.11.2021). 3 Fragen dazu: Gelten hier normale Verjährungsfristen? Ist dieser Änderungsbescheid rechtskräftig oder war für die Erstellung des Bescheids (15.01.2025) bereits Verjährung eingetreten (3 Jahre zum Jahresende - 14.11.2021 - 31.12.2021 - 31.12.2024)? Wenn nein, wäre es möglich, den Vertrag mit dem Bildungsträger anzufechten, da die vertraglichen Pflichten nicht eingehalten wurden oder ist hier bereits Verjährung eingetreten (Ende der Qualifikation wäre 2022 gewesen)?