Diese Ware wird im Jahr ca. fünfmal an Endkunden gesendet und muss daher von uns ( vier Mitarbeiter und mir )vor Aussendung auf Vollzähligkeit und Schäden hin überprüft werden - gleiches gilt nach Rückerhalt der Ware vom Endkunden und Eintreffen in unserem Lager. ... Nachdem es sich bei unserem Unternehmen um einen Kommissionierungsbetrieb handelt, ist es für uns "normal", Ware fremder Kunden einzulagern und nach deren Vorgabe auszusenden - jedoch sollen bei diesem Auftrag auch die Artikel auf Funktionsfähigkeit, Schäden und fehlende Teile hin überprüft werden, bevor wir die Artikel zu diesen Veranstaltugen schicken und hier möchten wir uns eben in einem Schriftstück absichern, dass man uns als Laien im Schadensfall nicht haftbar machen kann.