Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bin ich als Vermieter für die Restkosten in diesem Fall in der Haftung?
Sie als Vermieter haften nicht für den Schaden, den Ihr Mieter verursacht hat.
Die Gemeinschaft muss sich an den Mieter halten und diesen in Anspruch nehmen.
Ist ein solcher Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft wirksam? wenn ja, gilt dies auch rückwirkend für meinen Fall?
Rückwirkend kann das nicht gelten.
Ob überhaupt ein solcher Beschluss wirksam gefasst werden kann, steht zu bezweifeln.
Da in einem solchen Fall die Eigentümer kein Verschulden trifft, kann eine Haftung auch nicht beschlossen werden.
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Wenn Ansprüche geltend gemacht werden, weisen Sie diese zurück.
Wird widererwartend doch ein solcher Beschluss gefasst, fechten Sie diesen an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin