Pflichtteilergänzungsanspruch Hemmung der Verjährung
vom 21.7.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, Folgender Ausgangsstandpunkt meinerseits: Der Anspruch gegen den Beschenkten gemäß § 2329 BGB unterliegt der Verjährung nach § 2332 Absatz 1 BGB. Paragraph 203 BGB besagt hingegen, dass Verhandlungen die Verjährung hemmen können. ... Meine Frage an Sie mit der Bitte um Recherche: Ist § 203 BGB auch im Falle eines Pflichtteilergänzungsanspruchs gegen den Beschenkten anwendbar (siehe hierzu den Sonderfall § 2329 BGB und § 2332 BGB)?