Der Brenner wurde vom Käufer(Frau) entgegengenommen,der Schaden war noch nicht zu sehen,außer eine kaputte Verpackung.Als der Käufer abends nach Hause kam,nahm er die Verpackung ab und sah,daß der Brenner komplett ringsherum verbeult war. daraufhin rief er uns an,und wir sagten wir kümmern uns um die Sache.Wir meldeten den Schaden bei der Spedition und daraufhin kam die Schadensmeldung,die wir ausgefüllt haben und wir haben dann auch die Bilder mitgeschickt,die uns der Käufer von dem kaputten Brenner geschickt hat(auch mit Verpackung),und die Bilder des Brenners vor des Transportes,jedoch ohne verpackung. Mein Mann,der selbst jahrelang LKW gefahren ist,sah ,daß der Schaden auf der Fahrt oder bei der Zwischenlagerung umgefallen ist.Hiermit wäre unserer Meinung nach der Frachtführer verantwortlich gewesen. gestern schrieb uns die Spedition,daß sie für den Schaden nicht aufkommen werden,da keine Sicherungsleistung gewählt wurde,was auch stimmt.Sie schrieben:"Laut unseren AGB können wir eine Haftung bei Beschädigung oder Verlust nur übernehmen,wenn die Sicherungsleistung gewählt wurde." Das würde sich doch dem Frachtvertragsrecht widersprechen,oder wie sehen Sie Das.Der Schaden beläuft sich auf ca.450,-€,der Brenner geht ,aber die komplette Verkleidung ist kaputt.