Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst muß ich erwähnen, dass ich im nachfolgenden Vorgang bereits anwaltlich vertreten werde, die Erklärungen meines Anwalts mich aber nicht überzeugen bzw. mein Rechtsempfinden befriedigen Zur Sache: Durch einen Diebstahl aus meiner im rohbau befindlich- en Wohnung in einem Zweifamilienhaus hatte sich ein Sachschade von € 20.000,- ergeben. ... Es waren die Mitbesitzerin des Hauses, Eigentümerin der zweiten Wohnung, die meine Wohnung in der Zwangsversteigerung billig erwerben wollte, was ihr auch gelang, und ihr Freund, in des-sen Haus die gestohlenen Sachen, es waren alle Fenster meiner Wohnung, gelagert wurden. ... Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass das Gericht dem Gutachter die Vorgaben für sein Gutachten macht?