Hierzu meine Fragen: 1) Sollte meine Mutter pflegebedürftig werden, ihr jetziger Mann aber weiterhin mit lebenslangem Wohnrecht in ihrem Haus in Deutschland bleiben, und das Ferienhaus in Holland noch NICHT an mich als Tochter übertragen sein - kann dann das Haus in Deutschland als Vermögen meiner Mutter verwertet werden, wenn ihre Rente für die monatlichen Aufwendungen nicht reicht oder muss dann als erstes das Ferienhaus in den Niederlanden für die Pflege meiner Mutter eingesetzt werden, da das Haus in Deutschland unverkäuflich ist? 2) Sollte meine Mutter pflegebedürftig werden, ihr jetziger Mann aber weiterhin mit lebenslangem Wohnrecht in ihrem Haus in Deutschland bleiben, und das Ferienhaus in Holland bereits seit länger als 10 Jahren an mich als Tochter übertragen sein, kann das Sozialamt dann trotzdem darauf bestehen, dass die Immobilie in Holland zur Finanzierung der Pflege eingesetzt wird? Grundsätzlich stellt sich als in Bezug auf die Immobilie in Holland die Frage, ob das Ferienhaus besser bereits jetzt kostenpflichtig (Umsatzsteuer in Holland) auf mich als Tochter übertragen werden soll, um möglichst die 10-Jahres-Frist zu wahren und zu vermeiden, dass das Haus für die Pflege meiner Mutter eingesetzt werden muss.