Nun hat der Antragsgegner die Antragstellerin mithilfe seiner Anwälte, die für die Familiensache zuständig sind, anscheinend wegen der vermeintlichen falschen Versicherung an Eides statt (§156 StGB) angezeigt, damit die einstweilige Anordnung aufgehoben wird und natürlich die Glaubwürdigkeit der Antragstellerin herabgesetzt wird. ... Zu dem Erlass der einstweiligen Anordnung ist es gekommen, weil der Antragsgener mit seinem PKW, als die Antragstellerin zufällig eine Straße überquert hat, absichtlich so nahe an die Beine der Antragstellerin gefahren ist, dass er sie berührt hat und ihr danach aus dem Fenster zugerufen hat, dass sie schon sehen werde, was sie von der ganzen Geschichte habe. ... Die Antragstellerin, die nun wegen der vermeintlichen falschen Versicherung an Eides statt angezeigt worden sein müsste, kann jedoch Zeugen benennen, die sie kurz nach dem Vorfall in ihrem schlechten psychischem/physischem Zustand gesehen haben (darunter unter anderem auch der Polzeibeamte, der den Vorfall niedergeschrieben hat).