Sehr geehrte Fragestellerin,
gestatten Sie mir bitte zunächst den hier allgemein üblichen Hinweis, dass diese Plattform lediglich dazu geeignet ist, einen ersten Überblick übder die Rechtslage zu verschaffen. Eine anwaltliche Erstberatung bei gleichzeitiger Einsichtnahme in die relevanten Unterlagen oder gar eine anwaltliche Vertretung kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt aber nun zu Ihrer Frage:
Anders, als bei einer gewöhnlichen Kapitallebensversicherung, wird bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung (oder auch Rentenversicherung - vom Grundprinzip ist das da nicht anders) kein Sparkapital angesammelt. Deswegen gibt es bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auch nur höchst selten eine garantierte Auszahlungssumme (außer bei fondsgebundenen Lebensversicherungen die Versicherungssumme auf den Todesfall).
Während der Sparanteil aus den Beiträgen bei einer Kapitallebensversicherung stets als wirkliches Sparguthaben angesammelt und verzinst wird, werden bei fondsgebundenen Versicherungen hieraus Fondsanteile erworben. Diese bilden dann den Wert der Versicherung. Das kann bei günstigem Börsenverlauf zum Auszahlungszeitpunkt tatsächlich eine enorme Rendite realisieren, die mitunter auch sehr viel höher ist, als dies bei festverzinsten Kapitalversicherungen der Fall ist.
Befinden sich die entsprechenden Fonds allerdings zum Auszahlungszeitpunkt gerade in einem Tief, so ist demenstprechend auch der Wert sehr viel niedriger. Im Extremfall kann eine fondsgebundene Versicherung zum Auszahlungszeitpunkt trotz einer nicht unerheblichen Anzahl an Fondsanteilen auch den Wert Null haben (freilich, das wäre auch wirklich der Extremfall).
Bei den allermeisten fondsgebundenen Versicherungen besteht auch die Möglichkeit, sich statt einer Auszahlung des Gegenwertes die erworbenen Fondsanteile übertragen zu lassen und sodann in Eigenregie in der Hoffnung auf bessere Börsenzeiten weiter zu verwalten. Dies sollten Sie gegebenenfalls anhand Ihrer Versicherungsbedingungen überprüfen und vielleicht diese Möglichkeit - so Ihnen dies finanziell möglich sein sollte - in Erwägung ziehen.
Die seitens des Versicherers angegebenen Werte können Sie darüber hinaus auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde im Wege einer (für Sie kostenfreien) Verbraucherbeschwerde überprüfen lassen. Für den Fall, dass die Behörde hier tatsächlich Anhaltspunkte dafür sieht, dass die Werte falsch sein könnten, lässt sich diese sodann von dem Versicherer die Berechnungsunterlagen kommen und rechnet selber nach. Dies passiert aber auch wirklich nur dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen und nicht in jedem Fall. Auf jeden Fall aber muss der Versicherer zur Sache Stellung nehmen und die Berechnungsdaten vorlegen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufiicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Näheres zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter
www. bafin.de
Ich hoffe, Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
P. Stühler-Walter
Rechtsanwalt, Bonn
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