Ist ein Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern zulässig in dem durchgängig (Januar bis Dezember) eine Pauschalvergütung, also ein festes Bruttogehalt, auf der Grundlage einer 40-Stundenwoche vereinbart wird, letztlich also nicht die im BRTV Bau hinterlegten saisonalen Schwankungen (Winter-/Sommerzeit) durch Stundenlöhne berücksichtigt werden? ... Die Arbeitnehmer sind also durchgängig, das ganze Jahr 40 Stunden pro Woche beschäftigt (von Urlaub abgesehen). ... Greift hier die Meistbegünstigung bzw. die Individualvereinbarung, weil die Arbeitnehmer faktisch, auf das Jahr gesehen, keinen Nachteil erleiden?