In meinem Unternehmen werden Urlaubskontingente schriftlich sowohl auf der monatlichen Gehaltsabrechnung als auch tagesaktuell in einem elektronischen Zeiterfassungssystem ausgewiesen. ... Es stellt sich nun die Frage, welcher Wert rechtlich verbindlich ist: a) Der auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesene Stand b) Der im elektronischen System geführte Stand (obwohl dieser sinnlos ist, da negativ) c) Der "manuell" ermittelte Wert Jahresurlaub minus (ungeachtet irgendwelcher Vorjahre) Reicht dieser Sachverhalt aus, den höheren Urlaubsanspruch aus der Gehaltsabrechnung gerichtlich geltend zu machen, da a) das elektronische Zeiterfassungskonto nicht maßgeblich für die Urlaubsansprüche zu sein scheint, und b) das Zeiterfassungssystem auch nicht eine firmenweit einheitliche Grundlage für die Bemessung aller Mitarbeiter bildet, falls sich der AG nicht in einem persönlichen Gespräch auf diese Argumentation einlässt ?